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Antragstellung

Unter einer Antragstellung wird eine einseitige Willenserklärung des Antragstellers verstanden, einen Vertrag mit einer Versicherung abzuschließen. Die Versicherung muss den Versicherungsantrag annehmen, damit ein Vertrag zustande kommt. Die Antragsformulare für eine private Krankenversicherung bestehen aus den rechtsgeschäftlichen Vertragsbestandteilen und den Anzeigepflicht, die der Kunde wahrheitsgemäß beantworten muss.

Generell gilt bei der privaten Krankenversicherung ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Sobald diese Frist endet, erklärt sich der Versicherungsnehmer mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den speziellen Bedingungen der Versicherung einverstanden. Damit ist die Antragsannahme abgeschlossen. In der privaten Krankenversicherung müssen Antragsteller wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand machen, damit die Versicherungsgesellschaft das Krankheitsrisiko beurteilen und eventuelle Risikozuschläge berechnen kann.

Dazu muss der Antragsteller einer Gesundheitsprüfung beim Hausarzt zustimmen. Macht der Versicherungsnehmer falsche oder fehlerhafte Angaben, kann dies den Versicherungsschutz gefährden und dazu führen, dass eine private Krankenversicherung den Vertrag kündigt.

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