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Beihilfe

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für die Gesundheitskosten von deutschen Beamten, Soldaten und Berufsrichtern einschließlich ihrer Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder). Auch Beamte in der Ausbildung (Beamtenanwärter) und Pensionäre haben Anspruch auf Beihilfe. Der beihilfeberechtigte Ehepartner darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Kinder haben das Recht auf Beihilfe in der Regel so lange, wie sie kindergeldberechtigt sind.

Die Beihilfe der Krankenversicherung für Beamte und Co. ist mit dem Zuschuss des Arbeitgebers in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. In Deutschland gibt es kein einheitliches Beihilferecht, da die einzelnen Bundesländer sowie der Bund sogenannte Beihilfeverordnungen haben. Beihilfeverordnungen sind Rechtsverordnungen, welche die soziale Absicherung von Beamten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen regeln.

In der Regel wird Beihilfe als mindestens 50-prozentige Erstattung der beihilfeberechtigten Aufwendungen gewährt. Daher haben Beamte den Vorteil, dass sie lediglich einen Teil ihrer Gesundheitskosten mit einer Beihilfeversicherung absichern müssen. Wie hoch der zu erstattende Prozentsatz ausfällt, ist in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise des Bundes geregelt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Beihilfesatz, desto niedriger die Versicherungsbeiträge.

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