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Unter einer Nachversicherung versteht man eine Versicherung, die auf Basis einer bereits bestehenden Police abgeschlossen wird. Mit einer Ehegattennachversicherung hat ein Versicherter die Möglichkeit, nach einer Heirat seinen bestehenden Versicherungsschutz anzupassen. Um eine Ehegattennachversicherung für seinen Partner abzuschließen, muss der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Monaten bei seiner Gesellschaft versichert sein.
Der Ehepartner muss sich einer Risikoprüfung unterziehen, es entfällt jedoch die übliche Wartezeit von drei Monaten. Der Abschluss einer Ehegattennachversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Dabei muss der neu versicherte Partner einen gleichrangigen Tarif wie sein Ehepartner abschließen. Eine Kindernachversicherung ist ebenfalls möglich.