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Das Eintrittsalter ist das Alter des Versicherungsnehmers beim Eintritt in eine Versicherung. Die Versicherer berechnen das Eintrittsalter nach verschiedenen Methoden, zum Beispiel als Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr (z.B. 2024 – 1994 = 30 Jahre). Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung spielt das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers eine wichtige Rolle. Das Eintrittsalter bestimmt – neben dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsumfang – die Beitragshöhe. Grundsätzlich gilt: Je höher das Eintrittsalter, desto höher fallen die Beiträge aus.
Das Eintrittsalter legt das Beitragsniveau über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg fest. Demnach ist es für Erwachsene vorteilhaft, eine PKV so früh wie möglich abzuschließen. Eine Ausnahme bilden Kinder und Jugendliche. Die Beiträge der PKV für Kinder und Jugendliche werden nicht durch das Eintrittsalter festgelegt, sondern durch sogenannte Altersgruppen. Es gibt zum Beispiel die Gruppen 0–16 oder 17–20 Jahre. Die Unterteilungen in Altersgruppen unterscheiden sich je nach Versicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen spielt das Eintrittsalter für die Beitragsberechnung keine Rolle, da sich die Beiträge am Einkommen der Versicherungsnehmer orientieren.