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Wer eine private Krankenversicherung abschließt, legt bei Vertragsabschluss den Leistungsumfang seines Versicherungsschutzes fest. Möchte der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz erhöhen, muss er einige Bedingungen erfüllen oder den Tarif wechseln. Ein Tarifwechsel muss bei der Krankenversicherung beantragt werden.
In der Regel ist für einen Tarifwechsel eine erneute Risikoprüfung notwendig, was bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Wird der Versicherungsschutz reduziert, entfällt die Risikoprüfung. Nutzen Versicherungsnehmer das Angebot ihrer Versicherung, ein vereinbartes Krankentagegeld zu erhöhen, entfallen hierbei Risikoprüfung und Wartezeit.