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Gruppenversicherung

Von einer Gruppenversicherung spricht man, wenn eine Personengruppe in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert wird. Die Gruppenversicherung ist auch unter dem Begriff Kollektivversicherung bekannt. Um eine Gruppenversicherung abzuschließen, wird zunächst ein Versicherungsnehmer benötigt, welcher den Kopf der Gruppe bildet. Solche Versicherungsnehmer sind meist Firmen oder Geschäftsführer, da diese in der Regel Vertragspartner, direkter Ansprechpartner und Entscheidungsträger für die Versicherung sind.

Der Vertragspartner hat die Aufgabe, die Beiträge der Gruppe entgegenzunehmen und sie geschlossen an die Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regelt und beaufsichtigt Gruppenversicherungen. Gleichzeitig bestimmt sie die Voraussetzungen, die Gruppen erfüllen müssen, um eine Gruppenversicherung abschließen zu können. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, dass versicherte Personen innerhalb der Gruppe Arbeitnehmer oder Mitglieder des Vertragspartners sein müssen.

Zudem muss die Gruppe aus mindestens zwanzig Personen bestehen. Für einen Firmengruppentarif muss eine Beteiligungsquote von mindestens 90 Prozent erreicht werden. Damit eine Gruppenversicherung in einem Berufsverband möglich wird, müssen mindestens 100 Mitglieder der Gruppenversicherung beitreten. Die Gruppenversicherung bietet in der Regel günstigere Beiträge als eine vergleichbare Einzelversicherung.

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