089 - 24 24 12 72 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Experten-Beratung
089 - 24 24 12 72

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
pkv@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Telefonische Expertenberatung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 72pkv@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Heilmittel

Unter Heilmitteln werden im Rahmen der Krankenversicherung therapeutische Maßnahmen verstanden, die eine Krankheit heilen oder ihre Beschwerden lindern können. Ein Heilmittel wirkt dabei meist äußerlich auf den Körper ein.

Unter den Begriff fallen unterschiedliche Leistungen wie beispielsweise Massagen, medizinische Bäder, Sprachtherapien sowie Physio- oder Ergotherapien. Unter welchen Voraussetzungen eine private Krankenversicherung die Kosten für ein Heilmittel erstattet, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Generell gilt, dass ein Heilmittel nur dann erstattet wird, wenn der therapeutische Nutzen für eine bestimmte Diagnose nachgewiesen ist.

Heilmittel müssen von Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden

Nach § 4 Absatz 3 der Musterbedingungen für eine private Krankenvollversicherung müssen Heilmittel von einem approbierten Arzt oder einem Heilpraktiker verordnet werden, damit die Kosten erstattet werden können.

Heilmittel in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte ebenfalls Anspruch auf die Erstattung von Heilmitteln. Auch hier gilt, dass ein Arzt nur dann ein Heilmittel verordnen kann, wenn es notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, die Beschwerden zu lindern oder eine drohende Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Der Gemeinsame Bundesausschuss fasst in einem Heilmittelkatalog zusammen, welche Maßnahmen grundsätzlich verordnet werden dürfen. Der Katalog wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Versicherte müssen eine verordnete Therapie in einer bestimmten Frist beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Zudem müssen Kassenpatienten für Heilmittel eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beläuft sich auf zehn Prozent der Kosten zuzüglich einer Verordnungsgebühr in Höhe von zehn Euro. Minderjährige Kinder müssen nichts bezahlen.

Auch wenn ein Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder in Zusammenhang mit einer Entbindung verordnet wird, entfällt die Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte.

Private Krankenversicherung Vergleich
  • Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen
  • Ihre Daten sind sicher, keine Datenweitergabe
    Wen möchten Sie versichern?