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Ein Hilfsmittel ist ein Gerät oder ein Produkt, das das selbstständige Leben eines Patienten beziehungsweise dessen Genesung vereinfacht oder verbessert. Im Unterschied zu einem Arzneimittel geht von einem Hilfsmittel keinerlei pharmakologische oder immunologische Wirkung aus. Ein Hilfsmittel wirkt zum größten Teil physikalisch. Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise Geh-, Hör- und Sehhilfen, Krankenpflegeartikel, Produkte zur Stoma- und Inkontinenzversorgung, implantierbare Geräte (Blutdruckmessgeräte oder Blutzuckergeräte), Rollstühle und Pflegebetten sowie medizinische Kleidungsstrümpfe (Antithrombosestrümpfe oder Korsetts). Alle Hilfsmittel und Medizinprodukte sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) genauer definiert und geregelt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Hilfsmittel aufgelistet werden, die von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Die Grundlage für dieses Hilfsmittelverzeichnis bildet § 139 des Sozialgesetzbuches (SGB). Alle Hilfsmittel, die in dem Verzeichnis aufgeführt werden, sind verschreibungsfähig und unterliegen damit der Verschreibungsordnung. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung hat auch die gesetzliche Pflegeversicherung Einsicht in das Hilfsmittelverzeichnis. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, wenn ein Leistungsanspruch des Patienten besteht. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, müssen Patienten zehn Prozent der Kosten zuzahlen, allerdings maximal zehn Euro pro Monat.
Für alle anderen Hilfsmittel müssen zehn Prozent der Kosten je Hilfsmittel zugezahlt werden, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro. Wird ein Festbetrag für ein Hilfsmittel festgesetzt, gilt dieser als Obergrenze für Preise, die vereinbart werden. Die private Krankenversicherung erstattet Hilfsmittel je nach Tarif und Gesellschaft sehr unterschiedlich. Bei fast allen Anbietern gibt es Summenbegrenzungen oder prozentuale Selbstbeteiligungen für Heil- und Hilfsmittel. Einige Anbieter haben auch Hilfsmittelkataloge wie die gesetzliche Krankenversicherung, in denen erstattungsfähige Hilfsmittel aufgelistet sind. Manche Tarife haben einen offenen Hilfsmittelkatalog, der erstattungsfähige Hilfsmittel nicht genau aufführt und unter Umständen auch solche Hilfsmittel abdeckt, die möglicherweise erst in der Zukunft erfunden werden.