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In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine Altersbegrenzung für eine Aufnahme in die Versicherung. Die private Krankenversicherung ist hingegen berechtigt, ein Höchstaufnahmealter festzulegen, bis zu dem ein Eintritt in die Versicherung möglich ist. Zum Höchstaufnahmealter in der privaten Krankenversicherung gibt es keine rechtlichen Bestimmungen.
Daher kann das Höchstaufnahmealter von Krankenversicherung zu Krankenversicherung variieren. In Ausnahmefällen versichern die Gesellschaften auch Antragsteller, welche die festgelegte Altersgrenze überschreiten – wenn beispielsweise eine positive Risikoprüfung vorliegt und für den Versicherungsnehmer somit kein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. In der Regel liegt das Höchstaufnahmealter bei den meisten privaten Krankenversicherungen zwischen 65 und 70 Jahren.