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Der Begriff Karenzzeit leitet sich von dem lateinischen Wort „carere“ ab und bedeutet Wartezeit. Mit diesem Begriff wird der Zeitraum zwischen einem Versicherungsereignis und einem Leistungsanspruch beschrieben. Karenztage gibt es in der Regel nur in der Pflegegeld- und Krankentagegeldversicherung. Karenztage werden ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit oder dem Eintritt des Pflegefalls berechnet. Sie enden mit dem Zeitpunkt, zu dem ein Leistungsanspruch aus der Pflegegeld- oder Krankentagegeldversicherung besteht.
In Deutschland zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber das Gehalt für eine Dauer von sechs Wochen weiter. Ab dem 43. Tag würde die Krankentageldversicherung der privaten Krankenversicherungen zahlen. Die Karenzzeit der Versicherung darf dabei den Gehaltfortzahlungsanspruch nicht unterschreiten. Wählt der Versicherungsnehmer eine längere Dauer der Karenzzeit, werden die Versicherungsbeiträge entsprechend günstiger.