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In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für privat versicherte Kinder wird ein eigener Beitrag fällig. Eltern haben die Möglichkeit einer Kindernachversicherung, auch als Neugeborenenversicherung bezeichnet, für ihre neugeborenen Kinder. Dabei entfällt die Gesundheitsprüfung und Wartezeit, wenn ein Elternteil das Neugeborene spätestens zwei Monate nach dem Geburtsdatum rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in seiner privaten Krankenversicherung versichern lässt (§ 198 Abs.1 VVG).
Die Adoption eines Kindes wird gleichgestellt mit einer Geburt, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption minderjährig ist. Das bedeutet, dass genau die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen gelten wie bei einem Neugeborenen. Im Falle einer Adoption hat die private Krankenversicherung jedoch das Recht, gegebenenfalls einen Risikozuschlag zu erheben.