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Die Krankheitskostenvollversicherung umfasst einen Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und eventuelle zahnärztliche Behandlungen sowie eine optionale Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung. In der Krankheitskostenvollversicherung kann der Versicherungsnehmer die Leistungen individuell gestalten und kombinieren. Je nach Tarif steht Versicherungsnehmern die Wahl von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern ohne Einschränkung frei. In fast allen Tarifen ist auch eine Behandlung durch Psychotherapeuten und Heilpraktiker enthalten.
Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beitrags, den der Arbeitnehmer an seine private Krankenversicherung bezahlt. Nach dem Finanzierungsgesetz darf der maximale Zuschuss allerdings höchstens 8,15 Prozent (die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der GKV + die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags) der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Für das Jahr 2024 führt dies zu einem Höchstzuschuss von 421,76 Euro durch den Arbeitgeber für die private Krankenversicherung. Auch für die private Pflegeversicherung und Krankentagegeldversicherung erhält der Privatversicherte Zuschüsse vom Arbeitgeber.