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Die Musterbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die AVB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Versicherungsverträgen zugrunde gelegt werden. Zusammen mit den Tarifen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wesentlicher Bestandteil eines Vertrags. Die AVB wird in zwei Teile untergliedert. Den ersten Teil bilden die Musterbedingungen des Verbands der privaten Krankenversicherung (MB). Der zweite Teil besteht aus den Tarifbedingungen und Tarifen des jeweiligen Versicherers.
Die Musterbedingungen sind für alle Tarife der privaten Krankenversicherung gültig. Für die Krankheitskosten-/Krankenhaustagegeldversicherung und für die Krankentagegeldversicherung gelten unterschiedliche Musterbedingungen. Das sind die MB/KK und die MB/KT. Diese werden in regelmäßigen Abständen an aktuelle Erfordernisse angepasst. Neben diesen Musterbedingungen gibt es Musterbedingungen für die private Pflegeversicherung (MB/PV) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegeergänzungsversicherung (AVB/EPV).
In den Tarifen werden die Leistungen einer Versicherungsart sowie die dafür zu entrichtenden Prämien beschrieben. Diese werden nach den versicherten Risiken gegliedert. Eine PKV kann mit der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders die AVB und Tarife für bestehende Versicherungen ändern.