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In der privaten Krankenversicherung ist die Nettoverzinsung die Verzinsung, welche die Versicherung während eines Geschäftsjahres durch seine Kapitalanlagen nach Abzug der Anlagekosten erzielt hat. Diese Anlagen umfassen in der privaten Krankenversicherung zum Großteil die Alterungsrückstellungen.
Für die private Krankenversicherung ist die Nettoverzinsung wichtig, da sie den Rechnungszins bedient. Nach § 4 der Kalkulationsverordnung (KalV) darf dieser 3,5 Prozent nicht überschreiten. Der Anteil, der über dem Rechnungszins liegt, wird in der privaten Krankenversicherung verwendet, um die Beiträge von älteren Versicherungsnehmern zu stabilisieren. Die Alterungsrückstellungen und deren Verzinsung sind hierbei wichtige Bestandteile der Beitragskalkulation.