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Unter dem Begriff Obliegenheit versteht man bestimmte Verhaltensvorschriften, die ein Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung einhalten muss. Wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, hat der Versicherungsnehmer spezielle Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten des Versicherungsnehmers werden auch Obliegenheiten genannt. Bei Verletzung der Obliegenheiten wird der Versicherungsschutz gefährdet, da die Versicherung den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen kann (vgl. § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes). Die Versicherung hat dann laut VVG ebenfalls das Recht, Leistungen zu kürzen.
In der privaten Krankenversicherung müssen sich Antragsteller zu Beginn einer Gesundheitsprüfung unterziehen, bei der sie genaue Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen müssen. Werden diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, liegt beispielsweise eine Verletzung der Obliegenheiten vor. In diesem Fall kann die private Krankenversicherung die Kostenerstattung verweigern oder den Vertrag kündigen.