089 - 24 24 12 72 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Experten-Beratung
089 - 24 24 12 72

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
pkv@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Telefonische Expertenberatung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 72pkv@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ombudsmann/Ombudsfrau

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es einen Ombudsmann. Er soll Streitigkeiten zwischen den Versicherten und den Krankenversicherungsunternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung außergerichtlich beilegen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen solchen Ombudsmann als Schlichtungsstelle nicht, dafür stehen gesetzlich Versicherten bei Meinungsverschiedenheiten mit den Kassen andere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können sich beispielsweise an das Sozialgericht oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.

Streitigkeiten in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung kommt ein Ombudsmann seit dem Jahr 2001 zum Einsatz, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung gibt. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau soll Streitigkeiten neutral und unabhängig regeln.

Damit es zu einem Schlichtungsverfahren kommt, muss sich der Versicherungsnehmer zunächst in schriftlicher Form bei seiner Versicherungsgesellschaft beschweren. Der Ombudsmann kann per Post, Telefon oder Internet erreicht werden.

Versicherte müssen sich innerhalb eines Jahres beim Ombudsmann beschweren. Die Frist beginnt mit der Entscheidung oder Handlung des Versicherers, die Gegenstand der Beschwerde ist. Die Entscheidungen des Ombudsmanns sind nicht bindend. Ist das Schlichtungsverfahren erfolglos, so hat der Versicherungsnehmer immer noch die Möglichkeit, rechtlich gegen die Versicherung vorzugehen.

Weitere beliebte Inhalte

Tarife für Beamte Die Kosten einer PKV PKV-Rechner

Private Krankenversicherung Vergleich
  • Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen
  • Ihre Daten sind sicher, keine Datenweitergabe
    Wen möchten Sie versichern?