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Es gibt zwei Arten von Optionstarifen: Den Optionstarif für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und den Optionstarif für Privatversicherte, die in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln möchten.
Die erste Variante des Optionstarifs richtet sich an Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Familienangehörigen, die ebenfalls dort mitversichert sind. Durch einen Optionstarif haben sie die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei wird der aktuelle Gesundheitszustand bewertet, eine spätere Gesundheitsprüfung beim Wechsel in die private Versicherung entfällt.
Bei der zweiten Variante sichern sich Privatversicherte die Option, zu einem späteren Zeitpunkt in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Auch hier ist beim späteren Tarifwechsel keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.