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Der Begriff privatärztliche Behandlung beschreibt den Leistungsumfang und Behandlungsformen, die ein Privatversicherter in Anspruch nehmen kann.
Die privatärztliche Behandlung beinhaltet, dass Patienten sowohl ambulant wie im Krankenhaus die freie Arztwahl haben. Bei einem Krankenhausaufenthalt haben Privatversicherte in vielen Tarifen das Recht auf ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Zudem besteht ein Recht auf eine freie Krankenhauswahl. Im Rahmen der privatärztlichen Behandlung können auch Medikamente und Behandlungsformen verordnet werden, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind.
Gesetzlich Versicherte können sich privatärztliche Leistungen im Krankenhaus durch eine Krankenhauszusatzversicherung sichern.