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Die Psychotherapie behandelt psychische Erkrankungen mithilfe von anerkannten Verfahren.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können drei psychotherapeutische Richtlinienverfahren als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Darunter fallen die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie. Die psychotherapeutischen Leistungen werden von zugelassenen Ärzten mit entsprechender Facharztqualifikation, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erbracht.
Vor einer Behandlung legt der Psychotherapeut im Rahmen einer diagnostischen Phase (maximal fünf bis acht Sitzungen) gemeinsam mit dem Patienten den Beginn und die Zielsetzung der Psychotherapie fest. Patienten müssen die Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse beantragen und genehmigen lassen (Bewilligungsbescheid).
Ob eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab. Viele Tarife beschränken die Kostenerstattung für ambulante Therapiestunden auf eine bestimmte Anzahl pro Kalenderjahr. In den leistungsstärkeren Tarifen werden oftmals auch sämtliche anfallenden Therapiestunden erstattet.