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Regelleistungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man unter Regelleistungen diejenigen Leistungen im Krankenhaus, die durch die Sozialgesetzgebung einheitlich geregelt sind und von den Krankenkassen übernommen werden. Die Regelleistungen sollen die Grundversorgung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt sichern. Dazu zählen beispielsweise

  • die Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt,
  • die Versorgung mit Medikamenten oder
  • die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer.

Leistungsstarke PKV-Tarife erstatten neben Regelleistungen auch Wahlleistungen

Sämtliche Tarife der privaten Krankenversicherung erstatten die Kosten für Regelleistungen.
Die Regelleistungen sind von den Wahlleistungen zu unterscheiden. Wahlleistungen gehen über die medizinische Grundversorgung hinaus und umfassen beispielsweise

  • die Chefarztbehandlung oder
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Leistungsstarke Tarife der privaten Krankenversicherung erstatten auch solche Kosten.

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