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Die Restkostenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die beihilfeberechtigte Versicherungsnehmer (z.B. Beamte, Richter, Polizisten, Beamtenanwärter) abschließen können, um die Kosten nach Leistung der Beihilfe abzudecken. Die Restkostenversicherung erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen, die von der Beihilfe nicht gezahlt werden.
Eine Restkostenversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine mitversicherten Angehörigen damit vor anfallenden Eigenleistungen. Da die Leistungen der Beihilfe vom Beihilfeträger abhängig sind, variieren ebenfalls auch die erforderlichen Tarife der Restkostenversicherung.