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In den privaten Krankenversicherungen müssen Antragsteller eine Risikoprüfung absolvieren. Die Risikoprüfung bewertet unterschiedliche Faktoren.
Zum einen wird nach objektiven Risiken wie beispielsweise Alter, Beruf, Familienstand und Wohnort des Antragstellers gefragt. Das Geschlecht spielt seit Einführung der Unisex-Tarife keine Rolle bei der Risikoprüfung mehr. Zum anderen werden vor allem der Gesundheitszustand und die Krankheitsvorgeschichte des Antragstellers bewertet.
Antragsteller müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Die Gesundheitsfragen beziehen sich meist auf einen Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre, bei Psychotherapien und Klinikaufenthalten wird oft nach den letzten zehn Jahren gefragt.
Die Risikoprüfung ist eine Einschätzung des versicherungstechnischen Risikos durch die Versicherung. Macht der Antragsteller unvollständige oder falsche Angaben, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls sogar rechtliche Schritte einleiten. Im Zweifelsfall hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, Rückfragen beim behandelnden Arzt oder der vorherigen Krankenkasse zu stellen. Dies geht jedoch nur, wenn der Antragsteller eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschrieben hat.
Ist eine Annahme zu normalen Konditionen nicht möglich, kann die Versicherung Risikozuschläge erheben. Bei besonders hohen Risiken können private Krankenversicherungen Antragsteller auch ablehnen.