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Schwangerschaft

Schwangerschaft und Mutterschaft genießen einen besonderen Schutz in der Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gehören zu den zuzahlungsfreien Leistungen:

  • die ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
  • die Versorgung mit Hilfs-, Verband-, Heil und Arzneimittel,
  • die Entbindung (ambulant oder stationär),
  • die private häusliche Pflege (bei Hausgeburten) und
  • unter Umständen eine Haushaltshilfe.

Zudem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Mutterschaftsgeld.


Die private Krankenversicherung erstattet ebenfalls alle Kosten für ärztliche Vorsorge sowie die Geburt nach den Mutterschaftsrichtlinien. Bei einigen Versicherern ist es möglich, bei einer Schwangerschaft in einen speziellen Tarif zu wechseln. Dann lässt sich beispielsweise eine Entbindungspauschale vereinbaren, die bei Geburt ausgezahlt wird und sämtliche Entbindungskosten abdecken soll.
Ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro erhalten privat versicherte Mütter vom Bundesversicherungsamt.

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