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Jeder, der im medizinischen Bereich tätig ist, ist zur Verschwiegenheit über seine Patienten verpflichtet. Nur bestimmte, sehr enge Familienangehörige dürfen vom Arzt Auskunft über den gesundheitlichen Zustand eines Patienten erhalten.
Mit einer Schweigepflichtenbindungserklärung entbindet der Patient den Arzt von der Schweigepflicht. Der Arzt hat damit die Erlaubnis, andere Personen zu informieren – beispielsweise enge Freunde des Patienten. Eine Schweigepflichtentbindungserklärung muss immer vom Patienten selbst unterschrieben werden, damit sie gültig ist.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterliegen einer gesetzlichen Regelung, welche den Datenaustausch zwischen Krankenversicherung und behandelnden Ärzten vereinfacht. Danach können Daten, welche die gesetzliche Krankenversicherung zur Abrechnung der Kosten benötigt, ohne eine Einverständniserklärung des Patienten übermittelt werden.
Private Krankenversicherungen kennen eine solche gesetzliche Regelung nicht. Eine private Krankenversicherung hat daher kein Recht, Daten des Patienten ohne dessen Einwilligung weiterzugeben. Aus diesem Grund müssen Neukunden eine vorgefertigte Schweigepflichtentbindungserklärung ausfüllen und unterschreiben. Damit stimmen sie dem Datenaustausch zwischen Krankenversicherung und Arzt zu und entbinden den Arzt von seiner Schweigepflicht.