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Sehhilfe

Unter einer Sehhilfe versteht man ein optisches Hilfsmittel, das eine Fehlsichtigkeit ausgleichen soll. Hierzu zählen vor allem Brillen und Kontaktlinsen.

Arten von Kontaktlinsen

Kontaktlinsen werden dabei direkt auf die Hornhaut aufgesetzt. Es werden grundsätzlich harte (formstabile) und weiche (flexible) Kontaktlinsen unterschieden. Harte Linsen eignen sich in der Regel für häufiges Tragen, haben gute optische Eigenschaften und müssen seltener erneuert werden. Dafür sind sie teurer als weiche Linsen und benötigen eine längere Eingewöhnungszeit. Weiche Kontaktlinsen gibt es je nach Tragedauer als Tages-, Monats- oder Jahreslinsen.

Zudem unterscheidet man Kontaktlinsen nach der Art der Fehlsichtigkeit, die sie korrigieren sollen. Eine Kurz- oder Weitsichtigkeit gleichen sphärische oder asphärische Kontaktlinsen aus. Torische Kontaktlinsen korrigieren eine Hornhautverkrümmung. Multifokale Kontaktlinsen verfügen hingegen über mehrere Sehbereiche und können damit eine Kurz- und Weitsichtigkeit gleichzeitig korrigieren, beispielsweise bei zusätzlicher Altersweitsichtigkeit.

Daneben gibt es Kontaktlinsen für spezielle Anwendungen – etwa Verbandlinsen für verletzte Augen, kosmetische Kontaktlinsen mit Farben oder Ortho-K-Linsen, die nachts getragen werden und eine leichte Kurzsichtigkeit ausgleichen.

Die Erstattung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Sehhilfe nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Erwachsene mit einer starken Sehstörung. Die Kasse zahlt bei Erwachsenen einen Zuschuss für eine Brille, wenn die Fehlsichtigkeit mehr als sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien beträgt. Auch wenn beide Augen stark sehbeeinträchtigt sind und das bessere Auge trotz Sehhilfe eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent hat, zahlt die Kasse.

Selbst in diesen Fällen leisten die gesetzlichen Kassen nur für Brillengläser ohne Fassung. Die Kosten von Kontaktlinsen werden nur übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind – und auch dann nur bis zu dem Betrag, den vergleichbare Brillengläser kosten würden.

Ob die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Tarif ab. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Sehhilfe von einem Arzt verordnet wird.

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