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Unter dem Begriff Solvabilität versteht man im Bereich der privaten Krankenversicherung die Ausstattung einer Versicherungsgesellschaft mit Eigenmitteln. Eigenmittel sind hierbei freies unbelastetes Vermögen, das sich aus Rückstellungen, Eigenkapital und Reserven zusammensetzt.
Dieses Vermögen dient einer privaten Krankenversicherung als Absicherung, damit sie auch bei einer schlechten Unternehmensentwicklung für die Leistung ihrer Mitglieder aufkommen kann. Es gilt: Je mehr Rücklagen eine Krankenversicherung gebildet hat, desto mehr Sicherheit kann sie ihren Mitgliedern bieten. In welcher Höhe eine private Krankenversicherung Rücklagen bilden muss, ist durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgeschrieben. Dabei muss ein Mindestwert an Solvabilität eingehalten werden. Man berechnet die Solvabilität auf der Grundlage von Bilanzen und mithilfe der Kapitalausstattungs-Verordnung.
Als Mindestwert der Solvabilität bezeichnet man die Soll-Solvabilität. Die Höhe der tatsächlich vorhandenen Eigenmittel wird mit der Ist-Solvabilität angegeben.
Eine ausreichende Solvabilität liegt daher vor, wenn die Ist-Solvabilität mindestens genauso hoch ist wie die Soll-Solvabilität.