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Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben neben der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.
Kündigt die Versicherung eine Beitragserhöhung an, können sie ihren Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung kündigen. Werden Versicherte wieder versicherungspflichtig, weil beispielsweise ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Sie haben dann drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht Zeit, ihre private Versicherung rückwirkend zu kündigen.
Die Kündigung wird grundsätzlich erst dann wirksam, wenn sie schriftlich und fristgemäß beim Versicherer eingeht. Das Kündigungsschreiben sollte man dabei am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft senden.
Tipp:
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