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Unter dem Begriff Sparbeitrag versteht man in der privaten Krankenversicherung die Differenz zwischen dem zu zahlenden Beitrag und dem Risikobeitrag. Wer in eine private Krankenversicherung eintritt, muss einen Beitrag zahlen, der zu Beginn über dem Risikobeitrag liegt. Mit der Differenz, dem Sparbeitrag, wird unter anderem die Alterungsrückstellung gebildet.
Durch die gebildeten Alterungsrückstellungen können Beitragssteigerungen im Alter abgemildert werden. Ohne den Sparbeitrag müssten die Nettobeiträge mit steigendem Alter stark erhöht werden.
Der Sparbeitrag läuft über die gesamte Vertragslaufzeit und verringert sich mit zunehmender Dauer, bis er schließlich auf Null sinkt. Von diesem Zeitpunkt an sind die benötigten Risikobeiträge höher als die Nettobeiträge, die der Versicherte tatsächlich zahlt. Die Differenz wird dann unter anderem durch die Alterungsrückstellungen ausgeglichen.