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Der Standardtarif (ST) ist ein spezieller, brancheneinheitlicher Vollkosten-Tarif in der privaten Krankenversicherung. Eingeführt wurde der Standardtarif im Jahr 1994. Der Tarif steht nur Personen offen, die vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben und seit mindestens zehn Jahren privat krankenversichert sind. Zudem müssen Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Liegt ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, reicht ein Alter von 55 Jahren.
Der Standardtarif steht ebenfalls erwerbsunfähigen Personen unabhängig von ihrem Alter offen, die seit mindestens zehn Jahren privat krankenversichert sind und ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze haben.
Die Leistungen des Standardtarifs sind eine Art Mindestversicherungsschutz, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Der Beitrag des Standardtarifs richtet sich nach der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherungsnehmers, darf aber den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Versicherte, die ihre private Krankenversicherung seit 2009 abgeschlossen haben, können anstelle des Standardtarifs den Basistarif abschließen.