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Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die staatliche Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Jedes Versicherungsunternehmen, welches Versicherungsgeschäfte betreibt, unterliegt den Bestimmungen des VAG (§ 1 VAG). Die Aufsicht über die Versicherer hat dabei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das VAG beinhaltet zahlreiche Vorschriften, welche Inhalte Versicherungsverträge haben müssen. Das VAG enthält zudem Bestimmungen für die Zulassung zum Versicherungsgeschäft sowie zu zulässigen Rechtsformen von Versicherern und notwendigen finanziellen Rückstellungen. Ändert eine Gesellschaft ihren ursprünglichen Geschäftsplan, muss sie die Änderungen nach den Vorgaben des VAG der Aufsicht vorlegen.
Daneben enthält das Gesetz Vorgaben für freie Finanzmittel und Jahresabschlüsse. Für private Krankenversicherungen regelt es auch Beitragserhöhungen und Überschussbeteiligungen.