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Der Versicherungsnehmer (VN) ist Vertragspartner der Versicherung. Der Versicherungsvertrag wird zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer geschlossen, kann jedoch auch Dritte mit einbeziehen.
Der Versicherungsnehmer muss daher nicht mit der versicherten Person identisch sein. Gegenüber der Versicherung hat der Versicherungsnehmer bestimmte Rechte und Pflichten. So ist er beispielsweise verpflichtet, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung regelmäßig zu zahlen.
In der PKV hat der Versicherungsnehmer ein ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht. Die Rechte des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter § 45 geregelt.