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Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde, die belegt, dass ein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Sie wird auch Police genannt und dient als Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Versicherer verpflichtet, Versicherungsnehmern einen Versicherungsschein in Textform zu übermitteln. Erst wenn der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer zugestellt wurde, gilt der Versicherungsvertrag als abgeschlossen.
Der Versicherungsschein dokumentiert sämtliche vertragliche Vereinbarungen wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das versicherte Risiko, die Vertragspartner und die am Vertrag beteiligten Personen sowie individuell getroffene Absprachen.