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Wahlleistungen

Wahlleistungen sind Leistungen im Krankenhaus, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen hinausgehen. In der Regel bieten Krankenhäuser zwei wichtige Wahlleistungen an:

  • Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und
  • die persönliche Behandlung durch den Chefarzt.

Leistungsstarke Tarife der privaten Krankenversicherung erstatten Wahlleistungen im Krankenhaus.

Die  übernimmt die Kosten von Wahlleistungen grundsätzlich nicht. Gesetzlich Versicherte müssen daher die Kosten für diese Leistungen selbst tragen. Sie haben aber die Möglichkeit, eine private Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen, die bei einem Krankenhausaufenthalt solche Leistungen erstattet.

Mit dem Vergleich der privaten Krankenversicherung den passenden Tarif finden

Mithilfe unseres private Krankenversicherung Tarifrechners erhalten Sie in Sekundenschnelle eine Liste mit Angeboten, die Ihre Ansprüche erfüllen. So finden Sie einfach und unkompliziert eine passende private Krankenversicherung! Unser Experten der PKV beraten Sie zudem gerne persönlich dazu, welche Tarife für Sie am besten geeignet sind.

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