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mehr erfahrenWahlleistungen sind Leistungen im Krankenhaus, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen hinausgehen. In der Regel bieten Krankenhäuser zwei wichtige Wahlleistungen an:
Leistungsstarke Tarife der privaten Krankenversicherung erstatten Wahlleistungen im Krankenhaus.
Die übernimmt die Kosten von Wahlleistungen grundsätzlich nicht. Gesetzlich Versicherte müssen daher die Kosten für diese Leistungen selbst tragen. Sie haben aber die Möglichkeit, eine private Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen, die bei einem Krankenhausaufenthalt solche Leistungen erstattet.
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