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mehr erfahrenIn Deutschland hat jeder Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, mit dem er einen bereits abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Zeit wieder auflösen kann. In der privaten Krankenversicherung hat der Antragsteller nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht, seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Versicherungsnehmer muss den Widerruf in Textform dem Versicherer erklären, dazu braucht es keine Begründung. Zur Einhaltung der Frist reicht das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Die Frist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen schriftlich erhalten hat (Versicherungsbeginn). Außerdem muss der Versicherer den Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht informiert haben. Dieses muss der Versicherungsnehmer durch seine Unterschrift bestätigt haben. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt ist.