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Zahnstaffel

In der privaten Krankenversicherung wird durch eine Zahnstaffel festgelegt, wie hoch die Erstattungsbeiträge für eine zahnärztliche Behandlung in den ersten Versicherungsjahren sind. In dieser Zeit gibt es einen Höchstsatz, bis zu dem die Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Maßnahmen erstattet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unfälle, für die der Höchstsatz nicht gilt. Die Zahnstaffel soll verhindern, dass die Kosten für Behandlungen übernommen werden müssen, die bereits vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung feststanden. Somit dient die Zahnstaffel der Beitragsstabilität. Über welchen Zeitraum sich die Zahnstaffel erstreckt, entscheidet die jeweilige Versicherung.

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