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Private Krankenversicherung ohne Einkommen

Eine private Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen ist oftmals möglich. Personen, die arbeitslos werden, können unter Umständen ebenfalls privatversichert bleiben. 

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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 08.01.2024

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, auch wer kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, muss krankenversichert sein. Personen ohne eigenes Einkommen wie etwa Hausfrauen oder -männer sowie Minijobber können eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen.

Auch Privatversicherte, die arbeitslos werden, können sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.

Private Krankenversicherung für Hausfrauen und -männer

Ist der erwerbstätige Ehepartner privatversichert, kann die Hausfrau oder der Hausmann zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn bereits zuvor eine Mitgliedschaft in der GKV bestand.

Keine kostenlose Familienversicherung

Eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nur möglich, wenn der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Das heißt, nicht erwerbstätige Partner sowie die eigenen Kinder haben in der PKV einen separaten Versicherungsvertrag und bezahlen eigene Beiträge.

Der Vorteil dabei ist, dass jeder Versicherte individuelle Leistungen absichern kann, die in der Regel über den Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Für die eigenen Kinder gibt es zudem vergünstigte Tarife, da hier noch keine Altersrückstellungen aufgebaut werden müssen.

Private Krankenversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld

Privatversicherte, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und jünger als 55 Jahre sind, müssen sich gesetzlich versichern. Wenn sie in den letzten fünf Jahren durchgehend privatversichert waren, können sie sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen und bei ihrer privaten Krankenversicherung bleiben.

Von der Bundesagentur für Arbeit erhalten sie dann einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Ab 55 Jahren bleibt man in jedem Fall privatversichert.

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bleiben privatversichert. Sie können in den Basistarif ihrer Krankenversicherung wechseln, dessen Leistungsumfang dem der GKV entspricht. Während des Bezugs von ALG II wird der Beitrag halbiert und vom Jobcenter übernommen. Wer nicht in den Basistarif wechseln und stattdessen in seinem aktuellen Tarif bleiben möchte, für den zahlt das Jobcenter maximal den halben Beitrag des Basistarifs – Beiträge, die darüber hinausgehen, muss der Arbeitslose selbst bezahlen.

Vorteile im Basistarif

Der Vorteil des Basistarifs ist es, dass ihn jedes Versicherungsunternehmen für alle Versicherten, die ihren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, anbieten muss. Auch Versicherte mit Vorerkrankungen dürfen nicht abgewiesen werden. Gleichzeitig gibt es Basistarife ohne Selbstbeteiligungen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist dies von Vorteil, da das Jobcenter nur die Versicherungsbeiträge bezahlt, sich aber nicht am Selbstbehalt beteiligt. 

Beitragsoptimierung in der PKV

Wer sein Einkommen verliert und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann prüfen, ob für ihn ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft sinnvoll ist. Sollte der Versicherer einen günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen anbieten, kann ein Privatversicherter in diesen Tarif wechseln, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Jeder Privatversicherte hat ein solches Tarifwechselrecht. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ist dagegen meist nicht zu empfehlen – dann wird erneut eine Gesundheitsprüfung fällig und ein großer Teil der Altersrückstellungen geht verloren.

Der Basistarif steht Versicherten auch bei Zahlungsschwierigkeiten als Notlösung offen. Der Höchstbeitrag richtet sich nach dem Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Im Jahr 2024 liegt der Höchstbeitrag für den Basistarif bei 843,53 Euro. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Auch der Leistungsumfang richtet sich nach dem der GKV.

Versicherte, die bereits vor 2009 privatversichert waren, können unter Umständen in den Standardtarif wechseln. Der Standardtarif ist in der Regel günstiger als der Basistarif.

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