Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
pkv@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenDieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 10.09.2024
Referendare haben in der Regel einen Anspruch auf staatliche Beihilfe. Sie sind dann während des Referendariats – beispielsweise als Lehramtsanwärter an staatlichen Schulen – Beamte auf Widerruf. Wie Beamte auf Lebenszeit erhalten sie für anfallende Krankheitskosten eine staatliche Beihilfe.
Der Bund oder das Bundesland, für welches der Referendar arbeitet, übernimmt einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten. Dies sind für einen beim Bund beschäftigten Referendar zum Beispiel 50 Prozent der Kosten. Bei zwei Kindern oder mehr würde die Beihilfe sogar auf 70 Prozent steigen – für die Kinder wiederum übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben.
Die Kosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden, muss ein Referendar selbst übernehmen. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür eine Krankenversicherung abzuschließen.
Grundsätzlich hat er dabei die Möglichkeit, sich im Referendariat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Die Krankenkassen haben allerdings keine speziellen Tarife für Referendare oder Beamte. Das heißt, Referendare müssten den vollen Beitragssatz zahlen.
Daher ist eine private Krankenversicherung (PKV) im Referendariat in der Regel die bessere Wahl. Die privaten Versicherer haben spezielle Tarife, die auf das staatliche System der Beihilfe abgestimmt sind. Beträgt der Anspruch auf Beihilfe zum Beispiel 50 Prozent, sichert die private Beihilfeversicherung die andere Hälfte der Kosten ab. Eine solche Versicherung wird auch als Restkostenversicherung bezeichnet.
Darüber hinaus ist der Leistungsumfang einer PKV in der Regel umfangreicher als in der GKV: Abhängig vom gewählten Tarif übernimmt die Beihilfeversicherung höhere Kosten bei Zahnersatz oder zahlt im Krankenhaus die Chefarztbehandlung.
Alterungsrückstellungen bei Anwärtertarifen
Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter werden keine Rückstellungen für höhere Behandlungskosten im Alter gebildet. Daher sind die Beiträge vergleichsweise günstig.
Wer nach dem Referendariat eine Stelle als Beamter antritt, hat wieder einen Anspruch auf Beihilfe – etwa als verbeamteter Lehrer. Ein spezieller Anwärtertarif wird dann in einen vollwertigen Beihilfetarif umgewandelt.
Da in einem solchen Beihilfetarif Rücklagen für das Alter – sogenannte Alterungsrückstellungen – angespart werden, sind die monatlichen Beiträge höher.
Bei der Umstellung der privaten Krankenversicherung muss keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen werden: Sollte der Beamte seit Abschluss der Anwärterversicherung gesundheitliche Beschwerden gehabt haben, wirkt sich das auf seinen Versicherungsschutz nicht aus. Mögliche Ausschlüsse von Leistungen oder höhere Beiträge muss er nicht fürchten.
Mit einer privaten Beihilfeversicherung können Sie als Referendar gezielt die Kosten absichern, die von der staatlichen Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu sollten Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften vergleichen.
Finden Sie eine passende Beihilfeversicherung mit dem Online-Vergleich der PKV von CHECK24. Wählen Sie bei der Abfrage „Beamtenanwärter“ aus und geben Sie den Beihilfeträger sowie die Höhe der Beihilfe an. Unser Vergleich ermittelt dann alle Tarife, die auf Ihren Versicherungsbedarf abgestimmt sind.
Der Service von CHECK24
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne weiter. Sie sind auf private Krankenversicherungen spezialisiert und kennen sich mit den Beihilfetarifen für Beamte und Referendare aus. Rufen Sie uns an (089 - 24 24 12 72) oder kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.