Mit dem Klick auf „Geht klar” ermöglichen Sie uns Ihnen über Cookies ein verbessertes Nutzungserlebnis zu servieren und dieses kontinuierlich zu verbessern. Damit können wir Ihnen personalisierte Empfehlungen auch auf Drittseiten ausspielen. Über „Anpassen” können Sie Ihre persönlichen Präferenzen festlegen. Dies ist auch nachträglich jederzeit möglich. Mit dem Klick auf „Nur notwendige Cookies” werden lediglich technisch notwendige Cookies gespeichert.
Wählen Sie, welche Cookies Sie auf check24.de akzeptieren. Die Cookierichtlinie finden Sie hier.
Notwendig
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.
Um Ihnen unser Angebot kostenfrei anbieten zu können, finanzieren wir uns u.a. durch Werbeeinblendungen und richten werbliche und nicht-werbliche Inhalte auf Ihre Interessen aus. Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit mit Klick auf Datenschutz im unteren Bereich unserer Webseite anpassen. Ausführlichere Informationen zu den folgenden ausgeführten Verarbeitungszwecken finden Sie ebenfalls in unserer Datenschutzerklärung.
Wir benötigen Ihre Zustimmung für die folgenden Verarbeitungszwecke:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Auswahl einfacher Anzeigen
Anzeigen können Ihnen basierend auf den Inhalten, die Sie ansehen, der Anwendung, die Sie verwenden oder Ihrem ungefähren Standort oder Ihrem Gerätetyp eingeblendet werden.
Ein personalisiertes Anzeigen-Profil erstellen
Über Sie und Ihre Interessen kann ein Profil erstellt werden, um Ihnen für Sie relevante personalisierte Anzeigen einzublenden.
Personalisierte Anzeigen auswählen
Personalisierte Anzeigen können Ihnen basierend auf einem über Sie erstellten Profil eingeblendet werden.
Ein personalisiertes Inhalts-Profil erstellen
Über Sie und Ihre Interessen kann ein Profil erstellt werden, um Ihnen für Sie relevante personalisierte Inhalte anzuzeigen.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
Auch Selbstständige müssen sich krankenversichern. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) ist für sie deutlich einfacher als beispielsweise für Angestellte.
Weil sie keinen Arbeitgeber haben, der die Kosten der Krankenversicherung bezuschusst, müssen Selbstständige die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vollständig selbst tragen.
Gutverdienende Selbstständige und Freiberufler zahlen in der GKV 812 Euro pro Monat, während viele Privatversicherte nur 300 - 400 Euro für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen.
Die Leistungen einer PKV sind deutlich besser als die der GKV und können individuell an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Wer als Selbstständiger nicht in eine PKV wechseln kann oder möchte, kann seinen Versicherungsschutz alternativ durch Krankenzusatzversicherungen verbessern.
Dieser Inhalt wird
regelmäßig geprüft von:
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Voraussetzungen: Wann können Selbstständige eine private Krankenversicherung abschließen?
Ab dem Beginn einer Selbstständigkeit ist der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) frei, da Selbstständige nicht an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gebunden sind. Ihr Eintritt in die PKV ist – im Gegensatz zu Arbeitnehmern - nicht an die Versicherungspflichtgrenze gekoppelt. Sie müssen für eine Privatversicherung also kein Mindesteinkommen vorweisen. Auch bei Selbstständigen gibt es allerdings folgende Sonderfälle, bei denen verschiedene Punkte vor dem Wechsel in die PKV beachtet werden müssen.
Freiberufler
Für Freiberufler gelten beim Eintritt in eine PKV dieselben Regelungen wie für Selbstständige. Die einzige Ausnahme sind freiberufliche Künstler. Da sie über die Künstlersozialkasse Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, muss ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro liegen um in die PKV zu wechseln.
Nebenberuflich selbstständig
Wer sich lediglich im Nebenberuf selbstständig macht und hauptberuflich angestellt ist, für den gelten die gleichen Bedingungen wie für Angestellte. Das bedeutet, man muss als nebenberuflich Selbstständiger in seinem Angestelltenverhältnis ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 69.300 Euro (Stand: 2024) vorweisen, um sich privat versichern zu können.
Geschäftsführer einer GmbH oder UG
Wer seine eigene GmbH oder UG als Geschäftsführer leitet, für den gelten dieselben Aufnahmeregeln wie für Arbeitnehmer. Auch die Geschäftsführer sind in diesem Fall Angestellte ihrer Gesellschaft und benötigen daher ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 69.300 Euro.
Private- und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich: Welches Modell ist besser?
In Bezug auf Selbstständige ist eine private Krankenversicherung häufig die günstigere und bessere Wahl. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie langfristig mit einem hohen Einkommen rechnen. Der Grund dafür ist, dass die Beiträge zur GKV bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) teurer werden, je höher das Einkommen des Versicherten ist. Gutverdiener müssen in der GKV demnach höhere Beiträge zahlen, obwohl sie keine zusätzlichen Leistungen erhalten. Die Grenze, bis zu der gesetzlich Versicherte ihr Jahreseinkommen verrechnen müssen, liegt aktuell bei 62.100 Euro.
In einer privaten Krankenversicherung sind die Kosten unabhängig vom Einkommen, sondern ergeben sich aus den versicherten Leistungen. Für ähnliche Beiträge erhalten Gutverdiener in der PKV dadurch deutlich höhere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Haben Selbstständige kein regelmäßiges hohes Einkommen, sollten sie sich eher für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Außerdem lehnen die meisten Privatversicherungen bei schweren Vorerkrankungen einen Vertrag ab. In diesem Fall ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse oft die einzige Möglichkeit.
GKV
PKV
Beitragsprinzip
Solidaritätsprinzip: gut Verdienende zahlen mehr und unterstützen einkommensschwächere Mitglieder.
Äquivalenzprinzip: Je höher die versicherten Leistungen, desto höher der Beitrag.
Leistungen
Für alle Versicherungsnehmer gleich.
Regelvorgung. Alle Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber oder die Kassen möglich.
Auswahl aus verschiedenen Tarifen mit wählbaren Leistungen.
Leistungen über dem Standard der GKV.
Leistungen sind über den Vertrag garantiert und nicht kürzbar.
Kosten
Wer mehr Verdient, zahlt höhere Beiträge. Seit 2004 stieg der Höchstbeitrag durchschnittlich um 3,2 % jährlich.
Beitragserhöhungen ergeben sich, wenn die medizinischen Kosten steigen. Seit 2004 durchschnittliche Erhöhung der Beiträge um 2,8 % jährlich.
Voraussetzungen
Keine
Individuelle Gesundheitsprüfung
Zahlungsablauf bei Leistungen
Arzt/Krankenhaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Versicherungsnehmer zahlt den Rechnungsbetrag und reicht ihn zur Erstattung bei der Versicherung ein.
Mitversicherung von Dritten
Partner kostenlos mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren, sofern ihr monatliches Einkommen unter 505 € liegt.
Jeder braucht seinen eigenen Vertrag und zahlt individuelle Beiträge.
Vorteile: Davon profitieren Selbstständige in einer privaten Krankenversicherung
Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen eine private Krankenversicherung abschließen. Diese hat im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einige Vorteile. Welche das sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Mit einer privaten Krankenversicherung können sich Selbstständige und Freiberufler umfangreiche Leistungen sichern. Dazu gehören etwa höhere Erstattungen für Zahnersatz. Auch eine Behandlung durch ausgewiesene Spezialisten und eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sind in den meisten Tarifen standardmäßig enthalten.
Darüber hinaus können Privatversicherte ihren Versicherungsumfang auf ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen. Beispielsweise können höhere Erstattungen für alternative Behandlungen beim Heilpraktiker mit abgesichert sowie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst festgelegt werden.
Kosten der privaten Krankenversicherung oftmals günstiger
Für Selbstständige sind die Kosten in einer gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höher als für Arbeitnehmer, da sie keinen Arbeitgeberanteil erhalten. Das bedeutet, dass sie den gesamten Beitrag zur GKV selbst bezahlen müssten. In der privaten Krankenversicherung richten sich die Kosten vor allem nach dem gewünschten Versicherungsumfang sowie dem Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss. Gerade für junge und gesunde Antragsteller sind die Beiträge in der PKV daher vergleichsweise niedrig.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge dagegen nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, muss höhere Beiträge - bis zu einer festgelegten Höchstgrenze - bezahlen. Da das Einkommen für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung keine Rolle spielt, können daher vor allem gutverdienende Selbstständige in der PKV Kosten sparen.
Kosten der GKV für einen gesunden 30-jährigen, kinderlosen Selbstständigen bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Kosten PKV aus dem CHECK24-Vergleich
Monatsverdienst (brutto)
GKV inkl. Pflegeversicherung
PKV (Komfort-Tarif bei 1.000 Euro Selbstbehalt)
2.000 €
406 €
ab 327 €
3.000 €
609 €
ab 327 €
4.000 €
812 €
ab 327 €
Über 5.175 €
1.050,53 €
ab 327 €
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Wer in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält bei vielen privaten Krankenversicherern einen Teil seiner Beiträge zurück. Bei manchen Versicherern ist die Rückerstattung vom Geschäftserfolg abhängig. Andere garantieren eine Beitragsrückerstattung und zahlen die Beiträge unabhängig vom Geschäftsergebnis zurück. Dadurch sinken Ihre effektiven Kosten.
Altersrückstellungen
Während junge Versicherungsnehmer in der Regel selten ärztliche Behandlungen benötigen, nimmt diese Zahl im Alter oft zu. Medikamente, Untersuchungen und teure Versorgungen würden die Beitragskosten stark ansteigen lassen. Um die Beiträge auch im Alter möglichst stabil zu halten, sind private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, 10 Prozent auf die regulären Monatsbeiträge aufzuschlagen. So bezahlen Sie in jungen Jahren zwar mehr als eigentlich notwendig, sind dafür aber im Alter vor stark steigenden Beiträgen geschützt.
Selbstbehalt
Mit dem Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung) können Sie bestimmen, ob und wie viel Sie jährlich selbst für medizinische Versorgungen bezahlen möchten. Dieser Betrag liegt in den meisten Fällen zwischen 0 und 1.000 Euro. Zwar birgt ein hoher Selbstbehalt ein gewisses Risiko, falls Sie viele oder teure Behandlungen in Anspruch nehmen müssen, allerdings senkt er die monatlichen Beitragskosten spürbar. Auch auf eine eventuelle Beitragsrückerstattung wirkt sich der Selbstbehalt positiv aus, da er als Puffer dienen kann. Ohne einen Selbstbehalt sind sie zwar vor hohen Einmalzahlungen geschützt, allerdings verfällt eine Rückerstattung der Beiträge bereits mit der ersten eingereichten Rechnung.
Das kostet eine private Krankenversicherung für Selbstständige
Abhängig von Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person sowie der Höhe des Selbstbehalts, des Krankentagegelds und dem Leistungsumfang der PKV kann die Beitragshöhe stark variieren.
Für einen 30 Jahre alten Versicherungsnehmer liegen die monatlichen Kosten für einen Komfort-Tarif bei etwa 327 Euro, während Premiumschutz ab etwa 436 Euro erhältlich ist. Basis-Leistungen beginnen ab etwa 273 Euro pro Monat.
Mit 40 Jahren beginnen unsere Tarife mit Komfort-Leistungen mit diesen Vorgaben bei etwa 427 Euro monatlich. Premiumtarife sind in diesem Alter für etwa 551 Euro abschließbar. Tarife mit Basis-Leistungen gibt es bereits ab rund 360 Euro.
Komfort-Leistungen der PKV kosten für 50-Jährige mit diesen Rahmenbedingungen etwa 569 Euro pro Monat, Premiumtarife dagegen beginnen ab etwa 729 Euro. Die Basis-Leistungen beginnen unter diesen Voraussetzungen bei etwa 493 Euro.
Die hier genannten Beitragskosten beziehen sich auf das CHECK24 Vergleichsergebnis (Vergleich durchgeführt im April 2024). Es handelt sich dabei um Tarife mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung und einem Krankentagegeld von 100 Euro ab dem 43. Tag.
Im Jahr 2024 müssen Selbstständige mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag von bis zu 1.050,53 Euro inklusive Pflegeversicherung bezahlen.
Vor dem Abschluss: Das sollten Selbstständige beachten
Da der Wechsel in eine private Krankenversicherung meist eine langfristige Entscheidung darstellt, raten wir Ihnen, die Entscheidung nicht überstürzt zu treffen. Vor dem Antrag sollten Sie sich folgender Punkte bewusst sein.
Gesundheitsprüfung
Für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Durch verschiedene Fragen zu Ihrer körperlichen und geistigen Verfassung erhält das Versicherungsunternehmen einen Einblick in Ihren gesundheitlichen Zustand. Daraus folgen möglicherweise Risikozuschläge oder auch der Ausschluss einzelner Leistungsbausteine. Wenn Sie beispielsweise Schuheinlagen benötigen, verlangen manche Versicherungen einen Beitragszuschlag oder bieten an, dass auf einen Zuschlag verzichtet wird, dafür aber Schuheinlagen nicht von der Versicherung bezahlt werden, ist das ein Leistungsausschluss. Im Extremfall kann die Versicherung Ihren Antrag auf Basis der Gesundheitsprüfung sogar ablehnen. Die Fragen sollten Sie wahrheitsgemäß beantworten, da die Versicherung andernfalls Leistungen verweigern und sogar rückwirkend vom Vertrag zurücktreten kann.
Krankentagegeld bei Verdienstausfall
Im Gegensatz zu Angestellten erhalten sowohl Selbstständige als auch Freiberufler bei einer Krankheit keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Sie müssen ihren Verdienstausfall vom ersten Tag an selbst kompensieren. Hierfür gibt es das sogenannte Krankentagegeld. Mit diesem können Sie festlegen, ab wann und in welcher Höhe Sie im Krankheitsfall ein Tagegeld beziehen möchten.
Allerdings gilt: Je früher und höher ein Krankentagegeld von der Versicherung gezahlt wird, desto höher sind auch die monatlichen Beiträge.
Die Höhe des Krankentagegelds sollte so gewählt werden, dass Ihre monatlichen Kosten wie Miete, Vorsorgebeiträge oder Lebensunterhalt gedeckt sind. Als groben Richtwert können Sie sich an Ihrem Nettoverdienst orientieren.
Das Krankentagegeld eines Privatversicherten darf nicht höher sein, als sein durchschnittlicher Nettoverdienst der letzten 12 Monate.
Ab wann und in welcher Höhe sich ein Krankentagegeld lohnt und wenn ja, ab wann es gezahlt werden soll und in welcher Höhe es zu wählen ist, unterscheidet sich von Person zu Person. Wer ein sportlich aktives Freizeitleben führt, erhöht das Risiko sich zu verletzen. Bei längerfristigem Verdienstausfall kann ein Krankentagegeld die Existenz sichern.
Versicherungsnehmer sollten bei der Entscheidung über ein Krankentagegeld ihr Individualrisiko berücksichtigen. Falls Sie Beratung für ein Krankentagegeld in Ihrer persönlichen Situation wünschen, helfen unsere Experten der PKV Ihnen gerne.
Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler eine private Krankenversicherung abschließt, ist an diese Entscheidung gebunden. Eine spätere Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und nur unter bestimmten Umständen möglich:
Selbstständige und Freiberufler gehen ein hauptberufliches Angestelltenverhältnis ein
Als Angestellter muss der Brutto-Jahreslohn unter 69.300 Euro fallen
Gemeldete Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld 1 bei Versicherungsnehmern unter 55 Jahren
Mindestens 12 Monate lang in einem anderen europäischen Land mit gesetzlicher Pflichtversicherung versichert
Antrag auf freiwillig gesetzliche Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Feststellung einer mindestens 50 prozentigen Schwerbehinderung
Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners (nur bis zu einem Höchsteinkommen von etwa 505 Euro möglich. Für Minijobber nur bei Verdienst von maximal 538 Euro.)
Alternative zur privaten Krankenversicherung – private Zusatzversicherungen
Wer seine gesetzliche Versicherung nicht aufgeben möchte, dennoch aber bessere Leistungen beziehen will, kann auch Krankenzusatzversicherungen abschließen. So bleiben Sie gesetzlich versichert, können aber die Absicherung in den Bereichen erhöhen, die sie wünschen. Sie können Zusatzversicherungen für ihre Zähne und Zahnersatz, Sehhilfen, Krankenhausaufenthalte, Pflege, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder auch Behandlungen durch Heilpraktiker abschließen. Zusatzversicherungen als Erweiterung des gesetzlichen Leistungskatalogs machen für Selbstständige vor allem dann Sinn, wenn sie kein hohes Einkommen beziehen und daher einen geringeren Beitrag zur GKV zahlen. Viele Zusatzversicherungen sind bereits für wenige Euro pro Monat abschließbar. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie auch nur Zusatzversicherungen abschließen, die für Sie sinnvoll sind.
Fazit: Lohnt sich eine private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler?
Eine private Krankenversicherung ist für viele Selbstständige die attraktivere Wahl. Besonders in jungen Jahren profitieren Versicherungsnehmer in der PKV häufig von günstigeren Beiträgen, als sie die GKV ermöglicht. Außerdem steigen die Beiträge in der PKV nicht linear mit der Höhe des Einkommens, wie es in der GKV der Fall ist. So sichern sich Privatversicherte oft bessere Leistungen trotz niedrigerer Beitragskosten.
Allerdings birgt die PKV auch ein gewisses Risiko, weshalb der Wechsel in einen privaten Tarif nicht leichtfertig stattfinden sollte. Fallen die Einnahmen aus der Selbstständigkeit plötzlich geringer aus oder gänzlich weg, müssen die Beiträge dennoch gezahlt werden. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Wechselinteressierte mit Vorerkrankungen sollten Angebote vergleichen und sich vor dem Vertragsabschluss informieren, ob ihre Krankheit Auswirkungen auf die zukünftigen Beiträge oder Leistungen hätte. Unsere CHECK24-Experten helfen Ihnen gerne bei der Prüfung der Möglichkeiten vor Antragsstellung, z.B. durch unverbindliche Risikovorabanfragen bei den Versicherungen.
Häufige Fragen
Warum lohnt sich eine private Krankenversicherung besonders für Selbstständige?
Die PKV lohnt sich für Selbstständige aus mehreren Gründen. Die Beitragskosten fallen – trotz erhöhter Leistungen – oft geringer aus als in der GKV. Zudem lässt sich die Beitragshöhe bis zu einem gewissen Grad mitbestimmen. Da sich die Beitragshöhe unter anderem am gewünschten Leistungsumfang bemisst, können Versicherte durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf unwichtigere Leistungen Beiträge sparen.
Können die Beiträge zu meiner PKV mit der Zeit steigen?
Durch steigende Lebenserwartungen, medizinischen Fortschritt und dadurch teurere Behandlungen steigen die Kosten für die Krankenversicherung langsam an. Private Versicherer kalkulieren ihre Kosten genau und dürfen die Beiträge erst wieder nach oben korrigieren, wenn die Kostensteigerung den Schwellenwert (üblicherweise 10 Prozent) überschritten hat. Dadurch bleiben die Beiträge der PKV einige Jahre stabil, steigen aber spürbar an, sobald der Schwellenwert erreicht ist. Bildet man den Durchschnitt der Erhöhungen, steigen die Kosten der privaten Krankenversicherung seit 2004 um 2,8 Prozent pro Jahr (Quelle: PKV-Verband). Allerdings erhöhen sich auch die Beitragskosten der gesetzlichen Versicherungen regelmäßig, vor allem durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier liegt die durchschnittliche Erhöhung der Höchstbeiträge sogar bei 3,2 Prozent pro Jahr.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn im Alter mein Einkommen sinkt und ich die Beiträge reduzieren will/muss?
Grundsätzlich, ist Ihr Versicherer dazu verpflichtet Sie bezüglich Ihres Tarifs zu beraten. Machen Sie sich im Alter Sorgen um Ihre Beitragskosten ist es daher immer sinnvoll das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen und ihm den Sachverhalt zu erklären. Mit hoher Wahrscheinlichkeit finden Sie dadurch den Weg in einen günstigeren Tarif Ihres Anbieters.
Können Selbstständige auch ihre Familie privat versichern?
Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es in der privaten Versicherung nicht. Jedes Familienmitglied benötigt seinen eigenen Vertrag. Tarife für Kinder sind allerdings deutlich günstiger als für Erwachsene. Wer sein Kind privat versichern möchte, kann dies auch dann tun, wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind. Allerdings entfällt dann die kostenlose Mitversicherung der GKV für das Kind.
Ist ein Ehepartner bereits in der PKV und wünscht eine private Krankenversicherung für die andere Person, funktioniert dies nur, wenn diese:
Kein eigenes Einkommen hat
geringfügig beschäftigt ist und unter 538 Euro pro Monat verdient
selbstständig ist
Angestellt ist und ein Einkommen über 69.300 Euro bezieht
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Durchschnittliche Kosten für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung