Wer sich privat versichern kann
Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Derzeit liegt die JAEG bei einem Jahresbruttogehalt von 73.800 Euro (Stand: 2025). Unabhängig von ihrem Einkommen können sich auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter privat versichern.
Kinder können ebenfalls immer – selbst wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind – privat krankenversichert werden. Der Vorteil: Ihr Kind erhält dadurch den höherwertigen Versicherungsschutz der PKV.
Auch Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat zu versichern. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Studienzeit. Versicherungen bieten dafür spezielle Studententarife an, die besonders günstig sind.
- Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (73.800 Euro brutto)
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte und Beamtenanwärter
- Studenten
- Kinder