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Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen erreicht 2025 neuen Höchststand

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich seit dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. 

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ist zum Januar 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gestiegen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wurde 2025 ebenfalls von 62.100 € auf 66.150 € angehoben.
  • Für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeuten diese Erhöhungen Mehrkosten von bis zu 595 € im Jahr.
  • Sind Sie bei einer Krankenkasse versichert, die den Zusatzbeitrag angehoben hat, haben Sie zwei Optionen. Den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag oder, wenn möglich, den Wechsel in die private Krankenversicherung

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer ist von der Erhöhung betroffen?
  2. Ist mit eingeschränkten Zusatzleistungen zu rechnen?
  3. Wie können Versicherte sparen?

Wer ist von der Erhöhung des Zusatzbeitrags betroffen? 

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine Rechengröße, die jedes Jahr auf Basis der erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds ermittelt wird. Die Erhöhung auf 2,5 Prozent bedeutet jedoch nicht, dass alle Krankenkassen tatsächlich ihre Beiträge entsprechend anpassen. Vielmehr hat der durchschnittliche Zusatzbeitrag eine wichtige Orientierungsfunktion für die deutschen Krankenkassen. Jede Kasse entscheidet aufgrund ihrer Finanzlage individuell über ihren Zusatzbeitrag. Dieser individuelle Beitragssatz kann vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag deutlich nach oben und unten abweichen.

  • Grundlegend sind alle Personen betroffen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, die ihren Zusatzbeitrag erhöht. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro und einem Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 Prozent fallen für Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge von rund 160 Euro jährlich an.
  • Auf Arbeitgeber kommen dann noch einmal die gleichen Mehrkosten zu, da der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert wird.
  • Besonders Gutverdienende müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Arbeitnehmer, die in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € verdienen, müssen bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 595 Euro rechnen. Selbständige könnten sogar mit einer zusätzlichen Belastung von bis zu 1.189 Euro jährlich konfrontiert werden.

 

Müssen Versicherte mit eingeschränkten Zusatzleistungen rechnen?

Krankenkassen bieten oft freiwillige und individuelle Zusatzleistungen an, um sich im Wettbewerb von den übrigen Krankenkassen abzuheben. Das können etwa zusätzliche Leistungen für Zahnersatz oder Osteopathie sein. Die Entscheidung, ob Zusatzleistungen gekürzt werden oder sogar komplett entfallen, liegt bei den Krankenkassen. Streicht ihre Krankenkasse Zusatzleistungen, können Sie mit einem Wechsel der Kasse bessere Leistungen erhalten.

Zusätzliche Leistungen lassen sich auch über private Zusatzversicherungen abschließen. Diese Tarife bieten oftmals deutlich bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse und sich vertraglich garantiert.

 

Was können Versicherte tun, um Kosten zu sparen?

Obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag ein neues Rekordhoch erreicht, können Versicherte Kosten sparen. Sollten Sie bei einer Krankenkasse versichert sein, die den Zusatzbeitrag erhöht, gibt es zwei Optionen, wie Sie Ihre Beiträge gering halten können.

  • Option 1 – Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen
  • Option 2 – Wechsel in die private Krankenversicherung

 

Option 1 – Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen

Wenn sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag erhöht, bedeutet dies nicht automatisch, dass es bei allen Krankenkassen der Fall ist. Ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen niedrigeren Zusatzbeitrag erhebt, spart bares Geld! So lassen sich heute bereits durch einen Wechsel bis zu 932 € jährlich sparen .

Erhöhen Krankenkassen zum 1. Januar 2025 ihre Zusatzbeiträge, erhalten gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsnehmer haben in diesem Fall bis Ende Januar 2025 Zeit, um den Wechsel zu einer neuen Kasse zu beantragen. Nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten greift der Wechsel und Sie sind nicht länger bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.

Ein Wechsel der Krankenkasse ist mit CHECK24 schnell und einfach: Sie müssen sich lediglich für eine neue Kasse entscheiden. Anschließend kümmern wir uns um alles Weitere. Ihre bisherige Krankenkasse müssen Sie nicht kontaktieren. Diesen Schritt übernimmt Ihre neue Krankenkasse. Für bereits gesetzlich Versicherte besteht kein Risiko einer Versicherungslücke oder Doppelversicherung, da beides vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist.

Option 2 – Wechsel in die private Krankenversicherung

Versicherungsnehmer, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können in die Privatversicherung wechseln und dabei besonders viel sparen. Die Möglichkeit besteht für:

  • Angestellte mit einem Jahreseinkommen oberhalb der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Ab 2025 liegt diese bei 73.800 Euro.
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte/Beihilfeberechtigte

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern hängt vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs ab. Dadurch sind deutliche Ersparnisse von bis zu 4.305 Euro pro Jahr möglich.

Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 sparen Sie bis zu 65 Prozent bei Ihren privaten Krankenversicherungsbeiträgen. Wählen Sie aus individuellen Leistungen, die für Sie wichtig sind und vergleichen Sie über 4.300 Tarifkombinationen von über 23 namhaften Anbietern wie der Allianz, Barmenia, HanseMerkur oder Signal Iduna. Unsere Krankenversicherungsspezialisten unterstützen Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Wahl des richtigen Tarifs und bei allen Fragen rund um den Wechsel.

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Beispielrechnung:

Ersparnis Arbeitnehmer: 931,50 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 1.863 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 11/2024

Berechnung mit dem CHECK24-Vergleichsrechner (Stand November 2024): Angestellter, 30 Jahre, Für GKV max. relevantes Jahreseinkommen: 66.150 €

Vergleichsangebot in der PKV: Tarif HanseMerkur Start Fit KVS1, PSV (p.a. 2.603,76 €)

Ihre jährliche Ersparnis im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) –> 4.242,77 € p.a.

Beispiel-Rechnung über den CHECK24-Vergleichsrechner mit folgenden Angaben: