Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
pkv@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenDieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 03.01.2024
Angestellte Arbeitnehmer sind oftmals versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer als Angestellter arbeitet, muss ein bestimmtes Jahresentgelt haben, um versicherungsfrei zu sein und eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen zu können. Das Jahresgehalt muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese Grenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet und liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro.
Diese Grenze wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach festgelegten Regeln bestimmt und an die steigenden Gehälter angepasst.
Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze zählt das regelmäßige Einkommen. Dazu gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen. Variable Vergütungen oder Prämien, deren Höhe nicht feststeht, werden dagegen nicht berücksichtigt.
Selbstständige und Freiberufler können sich in jedem Fall privat versichern. Für sie gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht.
Anders als Angestellte müssen sie die Beiträge für ihre Krankenversicherung zudem komplett selbst bezahlen – einen Arbeitgeberanteil erhalten sie nicht.
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss für die Kosten im Krankheitsfall – die sogenannte Beihilfe. Sie müssen daher nur den Teil der Kosten absichern, der von der Beihilfe nicht abgedeckt wird.
Dazu können sie eine private Krankenversicherung nutzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten sie hingegen den vollen Beitrag zahlen. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für Beamte nicht. Sie können sich privat versichern – unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung.
Beamtenanwärter
Auch Beamtenanwärter können sich privat versichern. Sie sind in der Regel Beamte auf Widerruf und erhalten damit ebenfalls staatliche Beihilfe.
Grundsätzlich sind Studenten versicherungspflichtig und müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Zu Beginn des Studiums haben sie jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Diese Befreiung gilt dann allerdings für das gesamte Studium.
Mit einer PKV sichert man sich Versicherungsleistungen, die vertraglich für die gesamte Laufzeit garantiert sind. Welche Leistungen die Versicherung erstatten soll, kann man dabei ganz individuell nach seinen Wünschen festlegen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann den Umfang ihrer Leistungen hingegen ändern. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise die Leistungen für Zahnersatz deutlich reduziert.
Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen. Sie können dafür den Online-Vergleich der privaten Krankenversicherung von CHECK24 nutzen. Hier sehen Sie die monatlichen Beiträge und Leistungen der einzelnen Tarife auf einen Blick.
Persönliche Beratung durch unsere Experten
Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Unsere Kundenberater sind Experten für die private Krankenversicherung und helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie ganz einfach unsere Hotline an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.