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Ist meine Drohne in der Privathaftpflicht mitversichert?

Grundsätzlich können Drohnen in der Privathaftpflicht mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass die Drohne nur privat genutzt wird.

Wissenswert: Für gewerbliche Drohnen muss eine separate Drohnenversicherung abgeschlossen werden. Hier greift die private Haftpflichtversicherung nicht.

Außerdem darf das durch den Tarif festgelegte Höchstgewicht nicht überschritten sein. Häufig werden ein Höchstgewicht von fünf Kilogramm sowie ein elektrischer Antrieb der Drohne in den Bedingungen der Haftpflicht vorausgesetzt.

Beispiel: Ihre Drohne stürzt auf ein parkendes Auto und beschädigt es stark. Die Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz übernimmt die Kosten für die Reparatur des Autos, sofern die Drohne den tariflich festgelegten Voraussetzungen entspricht.

Um Haftpflichttarife inklusive Drohnenversicherung zu vergleichen, wählen Sie im kostenlosen CHECK24-Vergleichsrechner einfach die Option „Drohnen fliegen” aus. Sie bekommen dann ausschließlich Versicherungen vorgeschlagen, die auch durch Drohnen verursachte Schäden abdecken.

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Bis zu welchem Höchstgewicht der Drohne verursachte Schäden im Versicherungsschutz abgedeckt sind, sehen Sie in den Tarifdetails unter dem Punkt „Beruf & Freizeit.”

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