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Sind Schäden Dritter, die durch die Benutzung meines E-Bikes entstehen, in der Privathaftpflicht mitversichert?

Ob Schäden durch Elektrofahrräder über den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht abgedeckt sind, hängt davon ab, ob die Zweiräder zulassungsfrei oder zulassungspflichtig sind.

E-Bikes und Pedelecs:

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff E-Bike als Bezeichnung für alle Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor durchgesetzt. Tatsächlich muss bei Elektrofahrrädern jedoch zwischen nicht zulassungspflichtigen E-Bikes mit Pedalunterstützung, auch Pedelecs genannt, sowie zulassungspflichtigen E-Bikes und S-Pedelecs unterschieden werden.

Da Letztere als Leichtkrafträder und somit als Kraftfahrzeuge gelten, wird für diese eine separate Mofaversicherung benötigt. Sie können nicht über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Haftpflichtversicherung schützt bei Unfällen mit nicht zulassungspflichtigen E-Bikes

Die meisten Elektrofahrräder, die auf deutschen Straßen genutzt werden, sind nicht zulassungspflichtige E-Bikes mit Pedalunterstützung.

Fahrer der führerscheinfreien Elektroräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt sind in der Regel über ihre Privathaftpflicht vor Forderungen Dritter geschützt. Grund dafür: Im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Zweirädern wird diese Art von E-Bikes im juristischen Sinne nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad eingestuft. Vom Gesetzgeber besteht deshalb auch keine Pflicht für die Versicherung von E-Bikes mit Pedalunterstützung.

Da die Unfallquote von Fahrrädern mit Elektroantrieb deutlich höher ist als die von herkömmlichen Fahrrädern, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung jedoch dringend zu empfehlen. Denn Unfälle, bei denen dritte Personen verletzt werden, können mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe verbunden sein. Allerdings können auch einfache Blechschäden teuer werden.

Beispiel: Auf dem Weg zur Arbeit streifen Sie mit Ihrem nicht zulassungspflichtigen E-Bike ein geparktes Auto. Der Lack des Fahrzeuges wird zerkratzt. Ihre Privathaftpflichtversicherung kümmert sich um die Regulierung des Schadens.

Tarifleistungen überprüfen:

In älteren Privathaftpflicht-Tarifen wurden E-Bikes mit einer Tretuntersützung bis 25 km/h zum Teil noch nicht in den Leistungsumfang aufgenommen. Dort sind nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge meist nur bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h abgedeckt. E-Bike-Fahrer mit einem älteren Tarif sollten deshalb ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls erneuern.

Bei CHECK24 können Sie verschiedene Tarife der Privathaftpflichtversicherung vergleichen, die Schäden in Zusammenhang mit unterstützenden E-Bikes abdecken.

Zusätzlicher Versicherungsschutz für E-Bikes:

Gegen Diebstahl lassen sich nicht zulassungspflichtige E-Bikes über den Baustein Fahrraddiebstahl mit einer Hausratversicherung oder einer gesonderten Fahrradversicherung absichern. Letztere schützt je nach Tarif sowohl vor Diebstahl als auch Reparaturkosten. Im Rahmen von Schutzbrief-Leistungen können außerdem Hilfen bei Pannen und Unfällen in den Versicherungsumfang aufgenommen werden

Wer auch nach einem Verkehrsunfall auf der sicheren Seite sein will, sollte über eine Rechtsschutzversicherung inklusive Verkehrsrechtsschutz nachdenken.

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