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Bin ich versichert, wenn ich mit meinem Fahrrad ein Auto beschädige?

Schäden, die Sie bei der Benutzung von Fahrrädern verursachen, sind in der Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen. Das gilt sowohl für Sach- als auch Personenschäden.

Beispiel: Beim Fahrradfahren übersehen Sie ein geparktes Auto. Dabei zerkratzen Sie den Lack des Fahrzeuges. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

Auch wenn Sie mit Ihrem Fahrrad einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzen, greift die Privathaftpflicht.

Beispiel: Sie sind mit dem Rad unterwegs. Durch eine kurze Unachtsamkeit übersehen Sie einen Fußgänger und stoßen mit diesem zusammen. Er stürzt und bricht sich den Arm. Durch den Unfall kann er einige Wochen nicht arbeiten und klagt seinen Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld von Ihnen ein. Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt die berechtigten Forderungen.

Sind Sie häufig mit dem Fahrrad unterwegs, bietet sich für einen verbesserten Versicherungsschutz zudem eine Unfallversicherung an.

Tipp: Im Vergleichsrechner von CHECK24 können Sie mithilfe von Filtern bequem den für Sie passenden Versicherungsschutz finden. Sie können ganz einfach die unterschiedlichen Tarife vergleichen und die für Sie passende Versicherung auswählen.

 

 

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