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Zahlt die Privathaftpflicht, wenn der Geschädigte ein Familienmitglied ist?

Wenn Sie jemandem versehentlich einen Haftpflichtschaden zufügen, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich auch, wenn es sich bei dem oder der Geschädigten um ein Familienmitglied von Ihnen handelt. Voraussetzung hierfür ist jedoch in aller Regel, dass Sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Leben Sie jedoch mit Verwandten oder Ihrem Partner zusammen, schließen die Versicherer üblicherweise die Kostenübernahme für Schäden aus, die Sie diesem Personenkreis zufügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen gemeinsamen Privathaftpflichtvertrag haben oder nicht.

Eine Haftpflichtversicherung springt aber in zahlreichen anderen Fällen ein und bewahrt Sie damit schlimmstenfalls auch vor existenzbedrohend hohen Kosten. Und das Beste: Leistungsstarken Schutz erhalten Sie bereits für einen günstigen Versicherungsbeitrag. Überzeugen Sie sich selbst und nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Preisvergleich der Haftpflichtversicherung.
 

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