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Ist ein Glasbruchschaden in meiner Mietwohnung in der Haftpflicht mitversichert?

Schäden an Glasscheiben, wie z. B. der Fenster in ihrer gemieteten Wohnung oder auch Ihrem Glaskeramikkochfeld, sind nicht über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Gegen einen geringen Beitragszuschlag lässt sich das Glasbruchrisiko aber in Ihre Hausrat-Versicherung miteinschließen. Versichert ist damit Mobiliarverglasung mit vorhandenen Glaskeramikkochflächen und die Gebäudeverglasung der versicherten Wohnung. Transparenter Kunststoff ist dabei dem Glas gleichgestellt.

Glasschäden außerhalb Ihres Zuhauses sind dagegen durchaus ein Fall für Ihre Privathaftpflicht. Hierzu zählen beispielsweise auch Hotelaufenthalte.

Beispiel: Während Sie mit Ihren Freunden Fußball spielen, schießen Sie den Ball unbeabsichtigt gegen die Fensterscheibe Ihres Nachbarn. Die Scheibe zerbricht. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

Tipp: Auf der Ergebnisseite des CHECK24-Vergleichs können Sie sich ganz leicht anzeigen lassen, welcher Tarif gemietete Einrichtungen bis zu welcher Höhe absichert. Wählen Sie hierfür einfach die Option „Miete und Immobilien” in den Tarifdetails der jeweiligen Versicherung aus.

Einen Überblick über die Konditionen der einzelnen Tarife finden Sie im Privathaftpflicht-Vergleich.

Tipp: Wollen Sie sich gegen einen Glasschaden am Smartphone absichern, bietet es sich an, eine Handyversicherung abzuschließen.

 

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