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Ist mein selbst genutztes Einfamilienhaus in der Privathaftpflicht mitversichert?

Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit Ihrem selbst genutzten Einfamilienhaus entstehen, sind über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Ein Beispiel für einen im Rahmen der Gebäudehaftpflichtversicherung der Privathaftpflicht abdeckten Schaden wäre, dass der Postbote im Winter beim Zustellen Ihrer Post auf dem nicht ausreichend gestreuten Weg vor Ihrem Haus ausrutscht. Versicherungsschutz besteht unter anderem auch, wenn ein Dachziegel auf einen Wagen fällt, der vor Ihrem Haus geparkt ist.

Die Privathaftpflicht leistet bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Da gerade Personenschäden hohe und auch langfristige Kosten – zum Beispiel Schmerzensgeld, Kompensation von Verdienstausfall – nach sich ziehen können, empfehlen wir, einen Tarif mit einer Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu wählen.

Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Online-Haftpflichtrechner werden Sie bei der Suche nach dem passenden Tarif schnell fündig – und können beim Abschluss auch noch bares Geld sparen. Tarife mit einer längeren Laufzeit (zum Beispiel drei Jahre) und jährlicher Zahlweise sind in der Regel günstiger. Achten Sie auch auf Hinweise zu besonderen Rabatten und CHECK24-Aktionen.

Tipp: Bereits in der Bauphase ist der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Sichern Sie sich daher frühzeitig mit einer Bauherrenhaftpflicht ab. Das Bauherrenrisiko ist bis zu einer bestimmten Bausumme auch in einigen Privathaftpflichttarifen mitversichert.

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