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Kann ich meinen Hund in der Privathaftpflichtversicherung mitversichern?

Hunde sind nicht in der Privathaftpflicht mitversichert. Um sich gegen Schäden abzusichern, die Ihr Hund verursacht, müssen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich können Hunde teure Schäden anrichten, für die der Hundehalter dann in vollem Umfang haften muss. Eine Absicherung ist daher für jeden Halter sinnvoll, auch wenn in Ihrem Bundesland keine Versicherungspflicht besteht. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Mit einer Selbstbeteiligung können Sie beim Versicherungsbeitrag sparen.

Tipp: Ausführliche Informationen über die Hundehaftpflichtversicherung erhalten Sie hier.

Allerdings können Schäden, die beim Ausführen eines fremden Hundes entstehen, über Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Wichtig ist dabei, dass Sie dies nicht gewerbsmäßig tun.

Tipp: Laut der Stiftung Warentest sollte eine gute Privathaftpflichtversicherung Schäden beim privaten Hüten fremder Hunde mit mindestens zehn Millionen Euro absichern. Durch das Setzen des Filters „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz” im CHECK24-Vergleichsrechner werden Ihnen nur Tarife angezeigt, die diese Anforderung erfüllen.

Beispiel: Sie passen für zwei Tage auf den Hund Ihrer Nachbarin auf. Beim Gassi gehen läuft Ihnen der Hund plötzlich davon. Eine Fahrradfahrerin muss ausweichen, stürzt und verletzt sich leicht. Sind Sie für den Schaden haftbar zu machen und besteht keine Hundehalterhaftpflichtversicherung für das Tier, springt Ihre Privathaftpflicht ein.

Anders verhält es sich bei Schäden, die durch zahme Haustiere – wie Katzen oder Hamster – entstehen. Diese sind in der privaten Haftpflicht mitversichert. Im Privathaftpflichtvergleich von CHECK24 können Sie verschiedene Tarife vergleichen und eine Versicherung auswählen, die Ihrem Bedarf entspricht.

 

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