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Kann ich meinen Partner mitversichern?

Ihren Partner können Sie bei der Privathaftpflicht mitversichern, indem Sie beim Abschluss die Tarifoption „Paar” wählen. Voraussetzung für die Mitversicherung ist lediglich, dass Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben – ob Sie verheiratet sind, ist dagegen irrelevant. Der Vorteil eines Paartarifs: Er ist in der Regel günstiger als der Abschluss von zwei separaten Haftpflichtversicherungen.

Verfügen Ihr Partner und Sie jeweils über eine eigene Privathaftpflicht und ziehen zusammen, benötigen Sie nur noch eine Police. Sind Sie verheiratet, können Sie den jüngeren Vertrag vorzeitig kündigen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann eine vorzeitige Kündigung – je nach Versicherer – auch möglich sein, aber Sie haben keinen Anspruch darauf.

Tipp: Möchten Sie zusätzlich zu Ihrem Partner auch Ihre Kinder bei der Privathaftpflicht mitversichern, wählen Sie einfach die Tarifoption „Familie mit Kind/ern”.

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