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Kann ich meinen Partner, mit dem ich zusammenwohne, auch mitversichern, obwohl wir nicht verheiratet sind?

Durch die Wahl eines passenden Tarifs kann Ihr Partner in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ob Sie verheiratet sind spielt dabei keine Rolle.

Der Vorteil eines Paartarifs in der Haftpflichtversicherung: Er ist in der Regel deutlich günstiger als zwei separate Versicherungen.

Wählen Sie im Privathaftpflichtvergleich einfach die Option „Paar ohne Kind” aus, wenn Sie Ihren Partner in der Haftpflicht mitversichern wollen.

Mithilfe des Filters „Familie mit Kind/ern” können Sie Tarife vergleichen, die auch Ihre Kinder im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht miteinschließen.

Wissenswert: Verfügen Ihr Partner und Sie als Unverheiratete jeweils über eine eigene Privathaftpflicht und ziehen in einen gemeinsamen Haushalt, benötigen Sie nur noch einen Vertrag. Heiraten Sie und Ihr Partner, können Sie im Regelfall problemlos beauftragen, dass der jüngere Vertrag aufgehoben wird. Zudem müssen Sie als Versicherungsnehmer dann auch den Versicherer des weiter bestehenden Vertrages informieren. Wurde der verbleibende Vertrag als Single-Tarif abgeschlossen, wird dieser in einen Tarif für Paare beziehungsweise Familien umgestellt und die Prämie neu berechnet. Bei unverheirateten Paaren ist eine vorzeitige Kündigung der Police nur möglich, wenn die Versicherung zustimmt – was aber meist der Fall ist.

 

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